Rechtsprechung
SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Liposuktion der Unterschenkel beidseits und eine Bruststraffung als Sachleistung nach einer Gewichtsreduktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 62 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Rücknahme | Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen allein nach § 13 IIIa SGB V
Verfahrensgang
- SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 576/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16
Die Fiktion kann somit nur dann eintreten, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die aufgrund des Antrags fingierte Genehmigung bereits im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt ist (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).Die Begrenzung auf erforderliche Leistungen bewirkt eine Beschränkung auf subjektiv für den Berechtigten erforderliche Leistungen, die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV liegen (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).
Denn die fingierte Genehmigung bleibt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 39 Abs. 2 SGB X; vgl. auch BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).
Entgegen der Auffassung der Beklagten beurteilt sich die Rechtmäßigkeit in Fällen einer fiktiven Genehmigung allein nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V, nicht aber nach den Voraussetzungen des geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R; LSG Saarland, Urteil vom 17.05.2017 - L 2 KR 24/15).
Weder hat sich im Fall der Klägerin etwas ergeben, was im Nachhinein die Genehmigung als rechtswidrig ausschließen könnte (z.B. Erwirken der Genehmigung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder Beruhen des Verwaltungsakts auf vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Angaben) noch hat sich die fingierte Genehmigung - für die Versicherte erkennbar - auf andere Weise erledigt (z.B. durch Heilung der ursprünglich behandlungsbedürftigen Krankheit; vgl. dazu: BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R, Rn. 31).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - L 5 KR 222/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Versorgungsanspruch für ein Glukosemesssystem
Auszug aus SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16
Die Möglichkeit der Rücknahme einer (fiktiven) Genehmigung nach § 45 SGB X würde im Übrigen die Versicherten, die nach Ablauf der Frist nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, entgegen des Gleichbehandlungsgebotes nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) praktisch aus dem Schutzbereich des § 13 Abs. 3a SGB V ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2014 - L 5 KR 222/14 B ER; SG Aachen, Urteil vom 27.04.2017 - S 15 KR 359/15). - SG Aachen, 27.04.2017 - S 15 KR 359/15
Auszug aus SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16
Die Möglichkeit der Rücknahme einer (fiktiven) Genehmigung nach § 45 SGB X würde im Übrigen die Versicherten, die nach Ablauf der Frist nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, entgegen des Gleichbehandlungsgebotes nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) praktisch aus dem Schutzbereich des § 13 Abs. 3a SGB V ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2014 - L 5 KR 222/14 B ER; SG Aachen, Urteil vom 27.04.2017 - S 15 KR 359/15). - LSG Saarland, 17.05.2017 - L 2 KR 24/15
Krankenversicherung - Hautstraffungsoperation - Genehmigungsfiktion im Sinne von …
Auszug aus SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 450/16
Entgegen der Auffassung der Beklagten beurteilt sich die Rechtmäßigkeit in Fällen einer fiktiven Genehmigung allein nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V, nicht aber nach den Voraussetzungen des geltend gemachten Naturalleistungsanspruchs (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R; LSG Saarland, Urteil vom 17.05.2017 - L 2 KR 24/15).
- SG Aachen, 20.02.2018 - S 13 KR 476/17
Gericht macht Kasse Beine
Die Möglichkeit der Rücknahme einer (fiktiven) Genehmigung nach § 45 SGB X würde im Übrigen die Versicherten, die nach Ablauf der Frist nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, entgegen des Gleichbehandlungsgebotes nach Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) praktisch aus dem Schutzbereich des § 13 Abs. 3a SGB V ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 23.05.2014 - L 5 KR 222/14 B ER; SG Aachen, Urteil vom 27.04.2017 - S 15 KR 359/15; Urteile vom 18.07.2017 - S 13 KR 364/16 und S 13 KR 450/16).